Wofür haftet die signierende Person (Signatur) bei der elektronischen Rechnung?

30. November 2005

Die digitale Signatur auf den elektronischen Rechnungen wird von den Steuerbehörden aus Gründen der Betrugsbekämpfung verlangt.

Man möchte vermeiden, dass ‘virtuelle’ Unternehmen entstehen, die einander virtuelle Rechnungen mit virtuellen Leistungen zusenden und damit einen Vorsteuerbetrug durchführen.

Die auf der Rechnung angebrachte fortgeschrittene elektronische Signatur erlaubt es den Signator zweifelsfrei zu identifizieren und allenfalls über die Rechnung zu befragen.

Der Signator haftet daher dafür, dass er nicht Dokumente unterfertigt, die nicht zu seinem Tätigkeitsbereich gehören. Er haftet nicht automatisch für die sachliche Richtigkeit des Rechnungsinhalts. Die Haftung dafür trägt die Geschäftsleitung bzw. die von ihnen beauftragten Personen.