Wer darf digitale Signaturen verwenden?

14. Januar 2005

Üblicherweise werden digitale Signaturen von natürlichen Personen verwendet, dies gilt insbesondere für die “fortgeschrittene” digitale Signatur, die nur persönlich eingesetzt werden darf.


Aber auch in bestimmten technischen Umgebungen, etwa bei Webservern, ist der Einsatz der digitalen Signatur möglich. In diesem Fall wird am Beginn der Übertragung der Webserver (optional auch der Benutzer) mittels Zertifikat authentisiert, danach werden alle Daten verschlüsselt übertragen.

Eine digitale Signatur, sofern sie von den Vertragsparteien anerkannt wird, entfaltet dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine natürliche Unterschrift. Das bedeutet, dass etwa Minderjährige mit einer digitalen Unterschrift nicht mehr Rechte haben, als bei der natürlichen Unterschrift (aber auch nicht weniger).

Dies bedeutet aber auch umgekehrt, dass eine geleistete digitale Unterschrift nicht nachträglich mit dem Hinweis relativiert werden kann, dass es ja keine “echte” sondern nur eine “technische” Unterschrift ist. Ist die Gültigkeit einer bestimmten Unterschriftsform vereinbart, dann entfaltet eine digitale Unterschrift ihre volle Rechtswirksamkeit.