Eine Signatur auf eine elektronische Rechnung erfolgt zwar durch eine natürliche Person, wird jedoch die Rechnung im Namen eines Unternehmens ausgestellt, dann erfolgt die Signierung nur in Vertretung dieses Unternehmens. Die Signierung behält daher ihre Gültigkeit, auch wenn der Signator längst aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Was passiert, wenn der Signator aus einem Unternehmen ausscheidet oder verstorben ist?
14. Oktober 2005