Einheitliches Patentgericht UPC verlangt “Strong Authentication” mit Zertifikaten

12. Dezember 2022

Gehören Sie zu den Menschen, für die UPC ausschließlich ein Kürzel aus der Telekommunikation ist? Dann brauchen Sie nicht weiterzulesen. Wer bei UPC allerdings an das Unified Patent Court denkt, also das Einheitliche Patentgericht der EU (EPG), ist hier genau richtig. In diesem Beitrag geht es um „Strong Authentication”  und die Erfordernisse des elektronischen Casemanagement Systems des UPC.

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UPC/EPG: Ein besseres Patentsystem für Europa

Das europäische Patenterteilungssystem wird ergänzt und gestärkt. Durch Einheitspatente, für die zukünftig ein einziger Antrag beim Europäischen Patentamt ausreicht und mit denen man in fast allen EU-Mitgliedstaaten Patentschutz erhalten wird. Die Einheitspatente und das neu geschaffene Einheitliche Patentgericht sorgen dafür, dass Patentverfahren, Patentschutz und Streitregelung einfacher und kosteneffizienter werden – in ganz Europa.

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) bzw. der Unified Patent Court (UPC) wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Eine große Anzahl an EU-Mitgliedsstaaten hat sich dazu verpflichtet, sich von Beginn an am EPG zu beteiligen. Auch Österreich.

Teure Rechtsstreitigkeiten, die parallel in verschiedenen Ländern geführt werden müssen und die Gefahr mangelnder Rechtssicherheit sollen damit der Vergangenheit angehören.

 

UPC/EPG: Strong Authentication schafft Sicherheit

Überall, wo es um Rechtssicherheit geht, geht es auch um erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Selbstverständlich betreibt das UPC ein elektronisches Case Management System (CMS), in dem alle Unterlagen hochzuladen sind, um optimalen Datenschutz und maximale Datensicherheit zu gewährleisten.

Genauso selbstverständlich kann man in ein CMS dieser Art nicht einfach mit Benutzernamen und Passwort einsteigen. Es gelten strenge Authentifizierungserfordernisse.

Patentanwälte, IP-Lawyer: Fragen Sie uns

Anmeldung und Zugang werden nur nach Strong Authentication gewährt. Das heißt: Jeder Teilnehmer braucht ein persönliches Login-Zertifikat sowie gegebenenfalls ein qualifiziertes Signaturzertifikat zum Signieren von Unterlagen.

Die vorläufige Anwendbarkeit des EPG hat bereits im Jänner 2022 begonnen; Schon vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn des UPC sind Opt-Out-Anträge das CMS möglich. Unsere All-In-One-Lösung konnte dadurch in den letzten Monaten bereits einen beeindruckenden Kundenstamm aus der internationalen Intellectual Property Szene servicieren.

GLOBALTRUST / e-commerce monitoring als offizieller Anbieter gelistet

Das UPC führt selbst eine Liste geeigneter Anbieter für die vorgesehenen Dienste. Wir haben uns rasch entschieden, uns dort als Full-Service-Anbieter eintragen zu lassen.

Arbeitsbeginn des UPC

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Brauchen Sie wirklich 2 Zertifikate? Ja!

Jede Person braucht zwei Zertifikate – eines für den Login und eines für die Signatur. Es ist nicht zulässig, beide Funktionen in einem Zertifikat zu vereinen. Nehmen Sie unbedingt vorher mit uns Kontakt auf: Wir beraten Sie und empfehlen Ihnen die passenden Tools.

  • Das Zertifikat für Ihren Login: GLOBALTRUST ADVANCED AATL TOKEN – Zertifikate für Ihre zuverlässige Identifikation – die Richtigkeit aller Angaben ist garantiert.
  • Das Zertifikat für Ihre Signatur: TRUST2GO®
    Mit unserer qualifizierten Cloud-Signatur digital unterschreiben – gemäß der EU-eIDAS-Verordnung.

Müssen Sie für die Zertifikatsausstellung vor Ort sein? Nein!

Als qualifizierter österreichischer Vertrauensdiensteanbieter sind wir verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu verifizieren.

Für die Identitätsprüfung müssen Sie nicht zwingend vor Ort sein. Der UPC erlaubt eine „online identification“ per Videoident-Verfahren. Die Online-Authentifizierung per Videocall funktioniert einfach und ist eine sichere, digitale Alternative. Sie benötigen keinen Termin – lediglich wenige Minuten Ihrer kostbaren Zeit. (Zur aktuellen Liste der unterstützen Länder und Ausweisdokumente kommen Sie hier)

Für manche Zielländer bieten wir zur Feststellung Ihrer Identität auch das Post-Ident-Verfahren an. Die Identitätsprüfung dauert ein paar Tage länger, weil Ihre Ausweisdaten bei Ihnen vor Ort vom Postbediensteten überprüft werden – und uns dann am Postweg retourniert werden.

Selbstverständlich sind wir zur Identifizierung auch persönlich für Sie an unserem Wiener Standort erreichbar.

Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, aktueller Aufenthaltsort? Egal!

Nichts davon ist für die Ausstellung der Zertifikate relevant. Unsere Zertifikate gemäß eIDAS-Verordnung sind nicht auf EU-Bürger beschränkt. Ihr Aufenthaltsort ist egal, sofern Sie über eine Internetverbindung verfügen. Die Videoidentifizierung unterstützt Ausweisdokumente aus gut 100 Ländern.

Smartcards oder Token?

Das UPC schließt dezidiert die Möglichkeit aus, bestehende Smartcards für das Europäische Patentamt zu verwenden! Von uns bekommen Sie einen USB-Token mit Login-Zertifikat.

Für das rechtsgültige elektronische Signieren verwenden wir eine Fernsignatur nach Erwägungsgrund 51 eIDAS.

Vertrauen ist gut …

… aber Kontrolle ist besser. Niemand weiß das besser als wir. Wenn Sie also prüfen wollen, ob GLOBALTRUST sämtliche Anforderungen des UPC bzw. EPG erfüllt, haben wir hier noch ein paar Informationen und Links für Sie.

Das Einheitliche Patentgericht verweist auf die Trust List der EU und verlangt für die Signatur Folgendes:

„The root certificate of the CA needs to be “CA/QC” and “granted”. In addition the “key field” parameter must have the value Digital Signature.”

Unseren Trust-List-Eintrag finden Sie hier:
https://esignature.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/AT/5

Für das Login-Zertifikat steht außerdem folgende Testseite bereit:
https://auth-secure.unified-patent-court.org/test-smart-card

Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne näher, wie Sie den Anforderungen des elektronischen Casemanagement Systems des UPC am besten gerecht werden können.

Wie können wir Sie erreichen?

Team kontaktieren: +43 1 532 0 944

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch  zur Verfügung.

Erreichbarkeit: Mo. – Fr. 9:00 – 17:00

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