Was ist GLOBALTRUST GOVERNMENT?
Gemäß E-Government-Gesetz (e-GovG) haben elektronische Dokumente der Behörden eine Amtssignatur auszuweisen. Die Korrektheit der Amtssignatur wird durch das GLOBALTRUST GOVERNMENT – Zertifikat bestätigt. Die Besonderheit dieses Zertifikats ist, dass neben den üblichen Zertifikatsangaben auch die Verwaltungseigenschaft (das Verwaltungskennzeichen) der ausstellenden Behörde ausgewiesen wird. Details zum Verwaltungskennzeichen finden sich unter http://reference.e-government.gv.at/Verwaltungskennzeichen___vkz_1.435.0.html.
Auszug aus dem e-GovG: “Amtssignatur, § 19. (1) Die Amtssignatur ist eine elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzertifikat ausgewiesen wird.
(2) Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einer Behörde. Sie darf daher ausschließlich von Behörden unter den näheren Bedingungen des Abs. 3 bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden.
(3) Die Darstellung der Amtssignatur in Ansichten elektronischer Dokumente geschieht durch eine Bildmarke, die die Behörde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat. Neben der Bildmarke sind in der Ansicht zumindest die Seriennummer sowie der Name und das Herkunftsland des Zertifizierungsdiensteanbieters und der eigentliche Signaturwert anzugeben. Die Signaturprüfung muss über die Rückführung der Ansicht des gesamten Dokuments in eine Form, die die Signaturprüfung zulässt, möglich sein. Jene zusätzlichen Informationen, die für die Wiederherstellung des elektronischen Dokuments aus der Ansicht notwendig sind, hat der Aussteller des Dokuments ebenfalls im Internet gesichert zu veröffentlichen.”
Weitere Informationen zum Amtssignaturzertifikat finden sich auf der Website des IKT-Boards des Bundeskanzleramts (http://www.cio.gv.at/it-infrastructure/pki/officecertificates/).
Dieser Dienst steht seit Oktober 2005 zur Verfügung. Individuelle Informationen zu den umfassenden Einsatzmöglichkeiten von GLOBALTRUST GOVERNMENT erhalten Sie unter info@globaltrust.eu bzw. +43 1 5320 944.
GLOBALTRUST GOVERNMENT ist gleichzeitig Zertifikat zur fortgeschrittenen Signatur
Mit Bescheid A13/2005-3 vom 9. Jänner 2006 wurde GLOBALTRUST GOVERNMENT von der zuständigen Aufsichtsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) registriert. Damit haben Behörden die Möglichkeit ein und dasselbe Zertifikat sowohl in eGovernment-Anwendungen, als auch bei der elektronischen Rechnungslegung zu verwenden. Neben Kostenersparnissen bedeutet diese Kombinationsnutzung auch wesentlich vereinfachte Bedienung und Zertifikatsverwaltung. Ein weiterer Grund für Behörden, auf GLOBALTRUST GOVERNMENT Zertifikate zu wechseln.
Alle gebräuchlichen Signaturmethoden werden unterstützt
GLOBALTRUST GOVERNMENT unterstützt sowohl Einzelsignaturen als auch Massensignaturen und kann in beliebigen (Bürger-)Portalumgebungen eingesetzt werden. Mit GLOBALTRUST GOVERNMENT wurde eine wichtige Lücke bei eGovernment-Prozessen geschlossen.
Echte Hardware- und Plattformunabhängigkeit
Das Signaturverfahren GLOBALTRUST GOVERNMENT erfüllt alle erforderlichen EU-Auflagen und kann in beliebigen Systemumgebungen eingesetzt werden. Sowohl in Microsoft-Anwendungen als auch in LINUX-Lösungen können GLOBALTRUST GOVERNMENT Zertifikate verwendet werden.
Die Verwendung von Chipkarten und Chipkartenlesegeräten ist nicht notwendig, aber nicht ausgeschlossen. Ausschließlich die einsetzende Behörde entscheidet, gemeinsam mit dem Systemlieferanten, abhängig von ihren Sicherheitsanforderungen und ihren Praxisanforderungen über die richtige Systemkonfiguration und Zertifikatsintegration.
Investitionssicherheit durch weltweit gültige Standards
Durch die Verwendung von X.509v3, dem weltweit anerkannten Standard für Zertifizierung, die Beachtung der INTERNET-RFC-Normen und die Empfehlungen von ETSI (European Telecommunications Standards Institute), dem Normungsinstitut der EU,
haben die Benutzer von GLOBALTRUST GOVERNMENT die Sicherheit, auch in vielen Jahren ein ideales Signaturinstrument gemäß dem Stand der Technik zu haben.
Inklusive GLOBALTRUST QUALIFIED TIMESTAMP Unterstützung!
Jeder Inhaber eines GLOBALTRUST GOVERNMENT Zertifikats hat die Möglichkeit, 50 EU-qualifizierte Zeitstempel abzurufen. Diese können für zeitkritische Dokumente genutzt werden, bei denen der Nachweis der Erstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig ist (etwa Protokolldateien, Einreichunterlagen usw.).
Weitere Details zum Zeitstempeldienst GLOBALTRUST QUALIFIED TIMESTAMP unter https://www.globaltrust.eu/info-timestamp.html
GLOBALTRUST bietet weitere Dienstleistungen
Im Rahmen von GLOBALTRUST CONSULTING können individuelle Lösungen zum Einsatz elektronischer Signaturverfahren erarbeitet werden.
Die GLOBALTRUST GOVERNMENT Zertifikats-Kette
Aufgrund der hohen Flexibilität von GLOBALTRUST GOVERNMENT kann Ihr Zertifikat unter beliebigen Zertifikatsverwaltungen verwendet werden. Abhängig vom verwendeten Produkt wird Ihr Zertifikat automatisch erkannt oder es ist die GLOBALTRUST GOVERNMENT Zertifikats-Kette bei der Erstbenutzung zu installieren. Beachten Sie dazu auch unsere Support-Informationen (https://www.globaltrust.eu/php/cms_monitor.php?question=PUB-SUPPORT-A-CERT).
Die Zertifikatskette besteht aus dem GLOBALTRUST GOVERNMENT Zwischenzertifikat und dem GLOBALTRUST Root-Zertifikat. Der Download der Zertifikats-Kette erfolgt unter https://www.globaltrust.eu/static/a-cert-government-3.p7b.
Das Root-Zertifikat GLOBALTRUST ist gültig, wenn beim Installieren der SHA1-Fingerprint “342C D9D3 062D A48C 3469 6529 7F08 1EBC 2EF6 8FDC” angezeigt wird.