FAQ – Häufig gestellte Fragen
FAQ + Support TRUST2GO®
Diese FAQ-Sammlung wendet sich an Interessenten und User von TRUST2GO® sowie an Entwickler. Sie wird laufend erweitert und ergänzt. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vollständige Benutzeranleitung: https://service.globaltrust.eu/static/trust2go-benutzer.pdfAuszug...
Vorgaben zu GLOBALTRUST Zertifizierungsdiensten
Server-Zertifikate – Zertifikate zur qualifizierten Signatur – SubCA-Zertifikate für Unternehmen
GLOBALTRUST zur Signatur mit Standardprodukten verwenden + Signatur prüfen
GLOBALTRUST/A-CERT erlaubt als offenes System den Einsatz in einer Fülle von Anwendungen – der Artikel beschreibt die spezifischen Anforderungen zum Signieren von PDF-Dateien (z.B. mittels Adobe Acrobat) und Mails (z.B. mittels Microsoft Outlook) – Onlineprüfung unter http://www.signaturpruefung.at/ oder https://pruefung.signatur.rtr.at/ möglich – Amtssignatur von PDF-Dokumenten unterliegt besonderen Anwendungen – Hinweise zu Problemen bei Nutzung von Adobe Acrobat *.*
Digitale Signaturen online prüfen
RTR und ITSolution stellen Tool bereit, mit dem signierte Dokumente geprüft werden können – Tools sind für Einzelprüfungen kostenlos
Was passiert, wenn missbräuchlich digitale Signaturen erstellt wurden?
Bei Missbrauch kann ein Zertifikat widerrufen werden – Dokumente, die bis zum Widerrufszeitpunkt unterschrieben wurden behalten ihre Gültigkeit – der Widerruf eines digitalen Zertifikats ist kein geeigneter Weg eine unterschriebene Vereinbarung aufzuheben
Welche Pflichten hat der Empfänger einer elektronischen Rechnung?
Der Empfänger ist zur Prüfung des Vorhandenseins einer geeigneten elektronischen Signatur und zur elektronischen Aufbewahrung der Rechnung verpflichtet
Wie sind digitale Signaturen geregelt? Gültigkeit der digitalen Signatur
Der Einsatz und die Gültigkeit von digitalen Signaturen sind im Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), der Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung (SVV) und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG geregelt. Zu Spezialfällen, wie der elektronischen Rechnungslegung oder der Amtssignatur existieren spezielle Richtlinien, Gesetze und Verordnungen.
Nach Ablauf des Zertifikats – ist meine digitale Signatur noch gültig?
Digitale Zertifikate dürfen nur eine bestimmte Zeit lang verwendet werden – die unterschriebenen Dokumente (etwa Rechnungen) behalten aber auch nach Ablauf dieser Frist ihre Gültigkeit.
Manuelle Installation der GLOBALTRUST Root-Zertifikate
GLOBALTRUST Zertifikate werden vom Microsoft Betriebssystemen ab XP und Internet Explorer (ab Version 6.0) automatisch erkannt – Weitere Informationen finden Sie in unserer Certificate Policy (https://www.globaltrust.eu/certificate-policy.html) – Troubleshooting bei der Zertifikatsinstallation
Müssen EDIFACT Rechnungen elektronisch signiert werden?
EDIFACT Rechnungen müssen nicht elektronisch signiert werden, wenn einzelne EDIFACT Rechnungen in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) in Übersichtsform (Sammelrechnungen) per Post in Papierform zugestellt werden.