Elektronische Signatur im Wettbewerbsrecht: Europäische Kommission erhebt QES ab 1.9.2023 zum Standardverfahren

10. Juli 2023
Bild von einem Altbau mit EU Flaggen auf dem Balkon

Zur weiteren Vereinfachung der Fusionskontrollverfahren und im Einklang mit ihrer allgemeinen Digitalstrategie hat die Europäische Kommission eine Reihe überarbeiteter Rechtstexte veröffentlicht, darunter einen, der die elektronische Übermittlung elektronisch signierter Dokumente als Standardmethode ab 1. September 2023 festlegt. Mit welcher Signaturlösung sich Kanzleien jetzt ausrüsten und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

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Digitalstrategie der EU: zunehmender Anwendungsbereich für Signaturdienste

Hatte gerade noch erst das Einheitliche Patentgericht den verpflichtenden Einsatz elektronischer Signaturprodukte vorgesehen und damit der qualifizierten E-Signatur auch jenseits der EU-Grenzen Rückenwind beschert, folgt nun die Europäische Kommission. Im Gefolge der EG-Fusionskontrollverordnung  wurden 2023 mehrere Texte neu herausgegeben – einer davon schreibt Formvorschriften und technische Spezifikationen fest. Die qualifizierte elektronische Signatur erhält darin einen Sonderstatus in den Materien des Wettbewerbs- und Kartellrechts.

 

QES nun Regel statt Ausnahme

Ab 1.9.2023 dürfen Dokumente ausschließlich über EU Send (a.k.a. eTrustEx) übertragen werden. Dabei handelt es sich um eine webbasierte Plattform zum sicheren Datenaustausch zwischen der Generaldirektion Wettbewerb und externen Beteiligten. Die Unterlagen müssen zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein – das ist eine Signatur, die nur von bestimmten Anbietern bereitgestellt werden kann und die handschriftliche Unterschrift EU weit ersetzt. 

TRUST2GO geeignetes Signaturprodukt

Wir haben die Anforderungen für Sie unter die Lupe genommen. Anders als noch das einheitliche Patentgericht verlangt die GD Wettbewerb keine spezifische Hardware, unterscheidet nicht zwischen Authentisierungs- und Signaturzertifikat und führt auch keine eigene Anbieterliste. Die Anforderungen an die Signaturlösung und die technischen Spezifikationen sind äußerst präzise und werden mit unserer Cloud TRUST2GO®  vollumfänglich erfüllt.

„Wet Ink“ war gestern – e-Sign ist heute

Mit TRUST2GO können Sie ihre PDF-Dateien schriftformersetzend elektronisch unterschrieben; Jenseits von Wettbewerbsrecht und eTrustEx bieten sich zahlreiche spannende Anwendungsbereiche – Ihrer persönlichen Digitalisierungs-Strategie sind keine Grenzen gesetzt!

Anwendbarkeit der neuen Formvorgaben

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Wie erhalte ich meine elektronische Signatur? 

Einzelne Accounts fordern Sie am Einfachsten hier an. Bei größerem Bedarf (ab 10 Unterzeichner) nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, um eine Stapelbestellung vorzubereiten.

Sie werden im Anschluss per Mail zur Teilnahme an einer Video-Identifizierung über unseren deutschen Partner eingeladen – qualifizierte Signaturen können zur Verhinderung von Missbrauch ausschließlich nach einer Identitätsprüfung bereitgestellt werden.

Den Videocall können Sie Montag bis Sonntag, 7:00 bis 22:00 Uhr ohne Termin erledigen. Halten Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bereit und sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung.

Im Anschluss an die erfolgreiche Identifizierung benachrichtigen wir Sie über die Freischaltung. Die Lösung arbeitet 100% cloud-basiert – Wartezeit für Postversand, sperrige Kartenleser und Kompatibilitätsprobleme müssen Ihnen daher kein Kopfzerbrechen bereiten.

Ich habe die US-Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in Deutschland, unsere Kanzlei ist in Stockholm und halte mich aktuell in Amsterdam auf…

Unsere Signaturzertifikate werden auf Basis eIDAS-Verordnung ausgestellt und sind nicht auf bestimmte Staatsbürgerschaften beschränkt.  Die Unterlagen der Europäischen Kommission, die wir zu diesem Fall analysiert haben, erinnern außerdem an ein wichtiges allgemeines Prinzip: Dank der grenzüberschreitenden Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste sind Sie bei der Auswahl Ihres Anbieters nicht auf Ihren Firmensitz beschränkt. Wo Sie wohnen oder sich gerade aufhalten, spielt ebenfalls keine Rolle: der Service arbeitet cloud-basiert und muss nicht postalisch zugestellt werden; die Video-Identifizierung unterstützt Ausweisdokumente aus gut 100 Ländern. Zur aktuellen Liste kommen Sie hier

Ich habe bereits ein GLOBALTRUST UPC-Bundle

Dann brauchen Sie keinen gesonderten TRUST2GO Account anzufordern. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist im Bundle bereits inkludiert. Achtung: Viele unser Bestandskunden verfügen nur über einen Authentisierungs-Token ohne Signatureigenschaften. In diesem Fall muss aufgestockt werden –  Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Signatur von der Kommission akzeptiert wird? 

Für signierte Dokumente steht zu Demozwecken folgende Testseite bereit
Ein signiertes Testdokument können Sie hier downloaden

Für Signaturzertifikat steht zu Demozwecken folgende Testseite bereit
Ein Zertifikat können Sie hier downloaden

Prüfdienst der TKK/RTR (nach eIDAS-VO eingerichtete Aufsichtsbehörden über Signaturdienste): https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/vertrauensdienste/Signatur/signaturpruefung/Pruefung.de.html

Unser Eintrag auf der Liste der zugelassenen Vertrauensdienstanbieter:
https://esignature.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/AT/5

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Wie können wir Sie erreichen?

Team kontaktieren: +43 1 532 0 944

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch  zur Verfügung.

Erreichbarkeit: Mo. – Fr. 9:00 – 17:00

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