Ablauf des Zertifikates der RKSV-Sicherheitseinrichtung – wichtige Information für Kassenbetreiber

26. November 2021

Derzeitige Gesetzeslage der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bei Zertifikatsablauf

Aufgrund zahlreicher Anfragen informieren wir Sie über die derzeitige Rechtslage zu Ihrer RKS-CARD (RKSV-Sicherheitseinrichtung).

Mit Bestellung der GLOBALTRUST RKS-CARD mit einer Laufzeit von 3, 5 oder 10 Jahren wurde ein Zertifikat mit derselben Laufzeit ausgestellt. Gleichzeitig wurde von GLOBALTRUST die Garantie übernommen, während dieser Laufzeit bei technischen Fehlern der Karte, die die Nutzung unmöglich machen oder bei gesetzlichen Änderungen, die eine Neuausstellung erfordern, die RKS-CARD kostenfrei zu tauschen.

Die Nutzung der Sicherheitseinrichtung RKS-CARD ist – nach derzeitiger Gesetzeslage der Registrierkassensicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 3 RKSV) – auch nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates möglich, es besteht jedoch kein Garantieanspruch mehr für einen kostenlosen Tausch.

Zusatzinformation für Kassenbetreiber, die ihre Kassa zeitweise abmelden (z. B. Saison-Betriebe)

Das BMF erlaubt keine Wiederanmeldung einer Kassa mit abgelaufenem Zertifikat. Wenn Sie keine aufrechte Garantieverlängerung haben, müssen Sie die Sicherheitseinrichtung zu vollen Kosten neu bestellen. Kunden mit aufrechter Garantieverlängerung erhalten ein neues Zertifikat kostenlos.

 

Das Datenblatt zu GLOBALTRUST RKS CLOUD mit allen Informationen zum Download für Sie.

Mehr erfahren:

GLOBALTRUST RKS Produktinformation: https://globaltrust.eu/produkte/rks/

Antworten zu häufig gestellten Fragen:
https://www.globaltrust.eu/static/faq-globaltrust-rksv.pdf

Registrierkasseninfos und ausführliche ergänzende Erläuterungen des BMF:

BMF-Handbuch – https://finanzonline.bmf.gv.at/eLearning/BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf

FAQ-BMF – https://www.globaltrust.eu/static/faq-bmf-rksv.pdf

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