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Offener Brief zum geplanten e-government-Gesetz
Der nunmehr im Ministerrat liegende e-government-Gesetzesentwurf kann bestenfalls als Bürgerkennzeichnungsgesetz angesehen werden – Er ist für die notwendigen umfassenden Weichenstellungen einer modernen Verwaltung ungeeignet – Konstruktion die Datenschutzkommission als Register- und Kontrollbehörde gleichzeitig einzusetzen dürfte EU-widrig sein – Ein übereilter Beschluss wird, wie bei der Sozialversicherungskarte, die e-government-Entwicklung um Jahre bremsen
Votum Separatum zur Stellungnahme des Datenschutzrates zum e-government-Gesetz
Der Datenschutzrat hat sich in mehreren Sitzungen ausführlich mit dem e-government-gesetz beschäftigt und dazu auch die Autoren des Entwurfes, Frau Ministerialrat Kotschy und Herrn Professor Posch als informierte Vertreter angehört.
e-Government-Gesetz bringt Bürgerkennzeichnung und mehr Überwachung
Personenkennzeichnungsgesetz mit irreführendem Titel in Begutachtung – von Öffentlichkeit bisher weitgehend unbeachtet – Datenschutzkommission soll unvereinbare Aufgaben erhalten – Innenministerium soll zentrale Bürgerregisterbehörde werden – kaum kaschierter Lobbyismus für AustriaCard umfassende e-government-Regelung scheitert an Kompetenzwirrwar zwischen Ländern und Bund – ARGE DATEN hat Checkliste für sinnvollen e-government-Einsatz erstellt
Bürgerkarte – finnischer Flopp
Im Rahmen der Podiumsdiskussion zum Thema ‘Überwachungsstaat Östereich?’ der Zukunftswerkstätte beklagte Ministerialrat Dr. Heinirch Pawlicek, BMI, zuständig für Pass- und Personalausweisangelegenheiten und damit im Innenministerium auch zuständig für die Bürgerkarte, das Fehlen jeglicher Applikationen und Anwendungsmöglichkeiten zur Bürgerkarte.