Gemäß EU-Richtlinie 2010/45/EU sind elektronische Rechnungen dann umsatzsteuerabzugsfähig, wenn sie durch ein „innerbetrieblichen Steuerungsverfahren“ dokumentiert sind – GLOBALTRUST ADVANCED bietet dazu eine bequeme und kostengünstige Hilfe – BMF stellt auf Website https://www.bmf.gv.at/ klar, dass fortgeschrittene elektronische Signaturen zur Sicherung der Unversehrtheit geeignet sind



